wir haben eine heimat
unsere heimat ist der planet erde
deshalb sind wir nicht mit einem ort verbunden,
an ihm verhaftet, an ihn gekettet
wir reisen durch die welt,
wissen jeder ort ist heimat
gestern belgien, heute aachen
morgen ein anderer ort
deshalb ist uns in dieser großen heimat
das leid unserer brüder und schwestern
nicht gleichgültig
es treibt uns an,
diese eine heimat
zu einem lebenswerten ort zu machen
weltweit
begegnungen mit menschen
genuss im kampf
das ist was zählt
das ist heimat
wie es ist
Samstag, 10. März 2018
Mittwoch, 28. Februar 2018
Statement zum Rassismus
Rassismus ist verbunden mit einer Rassenideologie, die davon ausgeht, dass der eine Mensch dem anderen Menschen überlegen ist.
Das Opfer von Rassismus ist dem Rassisten unterlegen, in allen Lebensbereichen und mit allen diskriminierenden und mitunter brutalen Konsequenzen.
In heutiger Zeit können nur Institutionen diese Macht ausüben und nicht ein Penner mit einem Bier auf der Parkbank. Dieser Mensch, der Beschimpfungen im Alltag ausstößt, ist suchtkrank, mit sich selbst überfordert und behandlungsbedürftig.
Ebenso Fußballfans, welche auf dem Weg zum oder direkt im Stadion Beleidigungen grölen.
Hier sprechen wir nicht von Rassisten. Wir nehmen diese geistig armen Menschen nicht ernst. Psychische Erkrankungen sind nicht immer sofort ersichtlich, sie können aber gefährlich sein.
Wenn Rassismus im Alltag, im privaten Bereich keine psychische Erkrankung wäre, hieße es zu akzeptieren, dass der Diskriminierte tatsächlich unterlegen ist.
In diese Richtung zu kämpfen, bedeutet, wie für ein Tier zu kämpfen.
Das heißt, der Mensch als überlegenes Wesen, sieht das Tier nicht als gleichwertig an, sondern ist ihm gegenüber lediglich fair, tolerant.
Er vergisst als Mensch nie, wer der Herr ist. Er akzeptiert das dem Instinkt folgenden Tier als seinen treuen Begleiter, dressiert es und möchte es "schützen". Er möchte nicht nur seinen eigenen Hund schützen, sondern auch andere fremde Tiere.
Deshalb gibt es Tierschutzvereine.
Herrchen und Frauchen haben Macht über ihren Hund, können ihn anleinen, ihm Futter geben oder dies verweigern. Hier stimmt das Über- und Unterordnungsverhältnis zwischen Herr und Hund.
Ein solches Verhältnis ist in unserer Gesellschaft nur in Institutionen (Behörde, Gericht, Polizei etc.) möglich.
Als vollziehende Gewalt nehmen Behörden öffentliche Aufgaben wahr. Sie erlassen Bescheide, die im Extremfall die Existenz von Menschen zerstören können.
Das Über- und Unterordnungsverhältnis ist klar definiert.
Institutionen können aus rassistischen Gründen handeln, siehe Cointelpro.
Macht ausüben kann auch ein psychisch Kranker, der einen anderen Menschen in seiner Gewalt hat. Er übt rechtswidrig Macht aus, ist gefährlich und bestimmt über das Leben seines Opfers.
Das macht aus ihm aber keinen Rassisten.
Er ist krank, bedarf einer medizinischen Behandlung. Gegebenenfalls muss die Sicherungsverwahrung angeordnet werden.
Wenn ein "harmloser" Privatmensch bei einem phänotypisch anders Aussehenden eine Ausweiskontrolle vornehmen will, ist dieser Privatmensch ernst zu nehmen?
Ganz anders sieht es aus bei einem Polizisten, dem Mensch in Uniform, der racial profiling betreibt.
Hier kann die Weigerung, seinen Ausweis vorzulegen, tödlich sein.
Das ist institutioneller Rassismus. Alles andere sind psychische Erkrankungen.
Das Opfer von Rassismus ist dem Rassisten unterlegen, in allen Lebensbereichen und mit allen diskriminierenden und mitunter brutalen Konsequenzen.
In heutiger Zeit können nur Institutionen diese Macht ausüben und nicht ein Penner mit einem Bier auf der Parkbank. Dieser Mensch, der Beschimpfungen im Alltag ausstößt, ist suchtkrank, mit sich selbst überfordert und behandlungsbedürftig.
Ebenso Fußballfans, welche auf dem Weg zum oder direkt im Stadion Beleidigungen grölen.
Hier sprechen wir nicht von Rassisten. Wir nehmen diese geistig armen Menschen nicht ernst. Psychische Erkrankungen sind nicht immer sofort ersichtlich, sie können aber gefährlich sein.
Wenn Rassismus im Alltag, im privaten Bereich keine psychische Erkrankung wäre, hieße es zu akzeptieren, dass der Diskriminierte tatsächlich unterlegen ist.
In diese Richtung zu kämpfen, bedeutet, wie für ein Tier zu kämpfen.
Das heißt, der Mensch als überlegenes Wesen, sieht das Tier nicht als gleichwertig an, sondern ist ihm gegenüber lediglich fair, tolerant.
Er vergisst als Mensch nie, wer der Herr ist. Er akzeptiert das dem Instinkt folgenden Tier als seinen treuen Begleiter, dressiert es und möchte es "schützen". Er möchte nicht nur seinen eigenen Hund schützen, sondern auch andere fremde Tiere.
Deshalb gibt es Tierschutzvereine.
Herrchen und Frauchen haben Macht über ihren Hund, können ihn anleinen, ihm Futter geben oder dies verweigern. Hier stimmt das Über- und Unterordnungsverhältnis zwischen Herr und Hund.
Ein solches Verhältnis ist in unserer Gesellschaft nur in Institutionen (Behörde, Gericht, Polizei etc.) möglich.
Als vollziehende Gewalt nehmen Behörden öffentliche Aufgaben wahr. Sie erlassen Bescheide, die im Extremfall die Existenz von Menschen zerstören können.
Das Über- und Unterordnungsverhältnis ist klar definiert.
Institutionen können aus rassistischen Gründen handeln, siehe Cointelpro.
Macht ausüben kann auch ein psychisch Kranker, der einen anderen Menschen in seiner Gewalt hat. Er übt rechtswidrig Macht aus, ist gefährlich und bestimmt über das Leben seines Opfers.
Das macht aus ihm aber keinen Rassisten.
Er ist krank, bedarf einer medizinischen Behandlung. Gegebenenfalls muss die Sicherungsverwahrung angeordnet werden.
Wenn ein "harmloser" Privatmensch bei einem phänotypisch anders Aussehenden eine Ausweiskontrolle vornehmen will, ist dieser Privatmensch ernst zu nehmen?
Ganz anders sieht es aus bei einem Polizisten, dem Mensch in Uniform, der racial profiling betreibt.
Hier kann die Weigerung, seinen Ausweis vorzulegen, tödlich sein.
Das ist institutioneller Rassismus. Alles andere sind psychische Erkrankungen.
Dienstag, 6. Februar 2018
Rassismus, der nicht institutionell ist, ist eine psychische Erkrankung in
Macerata, in Italien, in Europa, in der Welt.
Manchmal stecken Institutionen hinter der Tat eines Irren wie Luca Traini.
Die Tat wird erst zum Rassismus, wenn auf Menschen ihrer Hautfarbe wegen geschossen wird und die internationale Politik nicht reagiert.
Regierungen schweigen, ihr Schweigen macht die Tat zu einer rassistischen Tat.
#RechterTerror #nsu #Rechtsextremismus #cointelpro
Macerata, in Italien, in Europa, in der Welt.
Manchmal stecken Institutionen hinter der Tat eines Irren wie Luca Traini.
Die Tat wird erst zum Rassismus, wenn auf Menschen ihrer Hautfarbe wegen geschossen wird und die internationale Politik nicht reagiert.
Regierungen schweigen, ihr Schweigen macht die Tat zu einer rassistischen Tat.
#RechterTerror #nsu #Rechtsextremismus #cointelpro
Mittwoch, 26. Juli 2017
Rückkehr einer deutschen Familie aus dem belgischen Exil - Trennung der Familie - Institutioneller Rassismus
Wir sind eine afro-deutsche / deutsche Familie, die nach 19 Monaten im belgischen Exil nach Deutschland zurückkehren muss.
Wir wissen, dass unsere Sicherheit dort nicht gewährleistet ist.
Wir sind von Beruf Juristin und Manager.
Es folgten die oben bereis dargelegten Verfahren, die schließlich zu unserer Flucht führten.
Heute nach 19 Monaten Exil:
Wir wollen die Aufnahme als Familie und eine gemeinsame Bleibe, von der wir aus gemeinsam, als Familie, weitere existenzsichernde Schritte unternehmen werden.
Die Stadt Düsseldorf will unsere Familie, wenn überhaupt, zunächst getrennt unterbringen. Wir möchten als Familie eine gemeinsame Unterbringung und nicht, auch nicht für einen Tag, getrennt wohnen.
Wir möchten auch nicht in einer Unterkunft mit suchtkranken Menschen landen.
Es kann aus unserer Notsituation, welche wir in Deutschland vorfinden würden, keine vollendete Tatsache geschaffen werden, die Trennung einer Familie.
Höchste Priorität:
Bevor wir nach Deutschland zurückkehren, muss uns zugesichert werden, dass wir als Familie (beide Elternteile mit ihrer Tochter) gemeinsam und zusammen leben können.
Wir sehen unsere Geschichte unter dem Aspekt des institutionellen Rassismus.
Wir wissen, dass unsere Sicherheit dort nicht gewährleistet ist.
Wir sind von Beruf Juristin und Manager.
Fotografin: unsere Tochter #evenstronger |
Bis August 2012 habe ich in eigener Kanzlei als Rechtsanwältin gearbeitet.
Spezialisiert war ich auf den Gebieten Asyl- und Flüchtlingsrecht sowie Aufenthaltsrecht. Mein Ehemann hat mich bei der Führung der Kanzlei unterstützt.
Wir haben in Deutschland keinen Wohnsitz. Unser letzter Wohnsitz, den wir nach unserer Flucht verloren haben, war in Düsseldorf.
Hier in Belgien haben wir ein Haus gemietet, das wir jetzt wegen der Ausweisung verlassen müssen.
1. Wir möchten nicht als unfreiwillige Obdachlose in Deutschland ankommen. Wir wollen nicht, wie in der Vergangenheit, um unser Existenzminimum kämpfen. Es wird an Art. 6 Abs. 1 GG erinnert, der uns als Familie schützen soll.
Von der für uns zuständigen Fachstelle für Wohnungsnotfälle in Düsseldorf erhielten wir am 19.07.2017 durch eine EURES-Beraterin, Frau Witte, folgende Auskunft:"Ich habe mit Frau Schumacher von der Zentralen Fachstelle für Wohnungsnotfälle gesprochen. Bitte melden Sie sich persönlich dort. Es kann jedoch nicht sicher gestellt werden, dass Sie als Famile zusammen untergebracht werden. Das Kind bleibt bei der Mutter. Frau Schumacher sagte mir, dass die Unterkünfte 7 Gehmin. auseinander liegen. Hierbei handelt es sich um eine Notunterkunft, Ihr Fall ist ein Notfall."
Wir selbst haben parallel per E-mail Kontakt zum Amt für soziale Sicherung in Düsseldorf aufgenommen. Wir erhielten die Antwort, dass wir als Familie zunächst getrennt untergebracht würden.
2. Wir sind ein nach deutschem Recht verheiratetes Paar mit seinem ehelichen Kind. Es liegt kein triftiger Grund vor, uns als Familie zu trennen. Nicht für einen Tag.
In Belgien haben wir im Dezember 2015 Asyl beantragt. Man hat unsere Familie nicht getrennt, sondern selbstverständlich am selben Tag eine gemeinsame Unterkunft zur Verfügung gestellt.
Wenn die Achtung und der Schutz von Familie für Asylbewerber in der europäischen Hauptstadt Brüssel gilt, dann muss dies auch für uns als deutsche Staatsbürger in Deutschland gelten.
Eine Trennung unserer Familie, egal für welchen Zeitraum, würde einen schwerwiegenden Eingriff in Art. 6 GG bedeuten.
3. In der Vergangenheit (2015) hat uns das Amt für Wohnungsnotfälle in Düsseldorf eine gemeinsame Unterkunft, bei einem Verlust der Wohnung in Aussicht gestellt, eventuell in einem Hotel oder anderweitig. Auf keinen Fall sollte unsere Familie getrennt werden.
Es muss Unterkünfte für Familien geben, die zum Beispiel bei einem Brand oder anderer Katastrophe ihre Wohnung verloren haben. Deshalb wenden wir uns an die zuständige Stellen, bevor wir Belgien verlassen.
4. Wir möchten die Zusicherung, dass unsere Tocher uns nicht weggenommen wird, weil wir staatliche Hilfe beantragen, gerade um unsere Tochter zu schützen.
5. Einer der Gründe, warum wir Deutschland 2015 verlassen haben ist, dass Deutschland, durch das Jugendamt, uns unser Kind wegnehmen wollte, weil wir ALG II beantragt haben und Strafanzeige beim Generalbundesanwalt gestellt haben. Das Jobcenter Düsseldorf hat uns jegliche Hilfe verweigert. Wir mussten mit unserer Tochter im Winter ohne Heizung, Strom und warmes Wasser leben, trotz aller möglichen Hilfeersuchen von unserer Seite.
Es lief das Eilverfahren vor dem LSG NRW.
Der Richter wollte nicht entscheiden, um zu vermeiden, dass wir vor dem Bundesverfassungsgericht Beschwerde einlegen können. Wir haben mehrmals eine Entscheidung verlangt.
In dem Verhalten (totale Verweigerung des Existenzminimums, selbst eines Kostenvorschusses) des deutschen Staates, vertreten durch seine Exekutive und Judikative (Jobcenter, SG Düsseldorf, LSG NRW) bestand ein offensichticher Vertoß gegen die gängige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Davor im Juli desselben Jahres, 2015, hat eine andere Kammer des LSG NRW das Jobcenter verpflichtet zur Zahlung der Strom- und Gaskosten zzgl. Mietkosten (Aktenzeichen L 7 AS 887/15 B ER u.a.). Im Beschluss des LSG hat das Gericht klar ausgeführt: Zu einem Haushalt mit einem Kind gehören Strom, Heizung und warmes Wasser. Im August desselben Jahres hat das Jobcenter uns trotzdem jegliche Gewährung von Hilfe verweigert mit demselben Argument, welches das Jobcenter im Juli dem Gericht präsentiert hat und mit dem es gescheitert ist. Die damalige Ministerpräsidentin des Landes NRW, Kraft, war informiert. Der Bürgermeister der Stadt Düsseldorf war auch informiert. Keiner wollte uns helfen.
Wir haben vorgesprochen bei dem LKA NRW (Hauptkommissar Michael Brack und einer Kollegin). Keiner wollte uns helfen.
6. Deshalb sind wir aus Deutschland geflüchtet und haben in Belgien Asyl beantragt (Protokoll 24), auf Empfehlung der Europäischen Kommission und des cabinets von Theo Francken. Die Adresse haben wir damals bei der deutschen Botschaft von Herrn Verteidigungsattaché Matzken erhalten.
Weil eine Fortsetzung des Asylverfahrens für uns immer gefährlicher wurde, hat man uns geraten, das Verfahren bei Seite zu lassen und uns als EU-Bürger arbeitsuchend zu melden.
7. Wir haben dann als demandeur d´emploi (Arbeitsuchende) in Belgien im August 2016 die carte E erhalten. Wir haben uns aktiv um Arbeit bemüht. Ich, Adonis Böving, hatte einen Vertrag mit dem CPAS (Sozialamt der Wallonie), diesen erfüllt und noch am 12.06.2017 bei einer Beurteilung 5/5 Punkte (excellent) erhalten. Ich, Ricarda Böving, habe am 29.05.2017 in Brüssel den selor test, Voraussetzung um im öffentlichen Dienst arbeiten zu können, erfolgreich abgelegt. Unsere Tochter, 10 Jahre, besuchte seit Januar 2016 die dritte und vierte Klasse der école primaire (IND Charleroi), bevor sie diese wegen ihrer sehr guten Leistungen übersprungen hat und zu diesem Schuljahresende in die sechste Klasse versetzt wurde.
Das Cpas hat Zahlung der Leistungen für Juli eingestellt, ohne vorherige Ankündigung, ohne Bescheid. Die Einstellung der Zahlung erfolgte, bevor dass office des étrangers uns seine Entscheidung bekannt gemacht hat. Wir konnten auf keine Ersparnisse zurückgreifen. Wir haben weder in Belgien noch in Deutschland Familie.
Jetzt müssen wir zurück nach Deutschland.
Als wir feststellten, dass wir in Belgien trotz unserer Qualifikation und Integration nicht willkommen waren, geschweige denn unsere Sicherheit in Charleroi nicht mehr gewährleistet war, wollten wir nicht länger in Belgien bleiben und Ris (Revenu d'intégration sociale) beziehen. Deswegen hatten wir der deutschen Botschaft damals unsere Rückkehrabsicht mitgeteilt, bevor Belgien jetzt unseren Aufenthalt zurückgezogen hat.
Zu unserer Historie:
Meine engagierte und erfolgreiche berufliche Tätigkeit, bei der mich mein Ehemann unterstützte, führte zu erheblichen Schwierigkeiten mit Behörden und Kreditinstitut. Wir wurden bedroht und bis in den privaten Bereich hinein durch Behörden angegriffen, bis hin zu Strafanzeigen durch den Landrat des Kreises Borken, Chef der Ausländerbehörde und Leiter der Polizeibehörde.
Schließlich mussten wir aus Furcht um unsere Existenz die Kanzlei schließen und zogen nach Düsseldorf. Unsere Immobilie, ein Dreifamilienhaus, wurde wegen eines Darlehens bei der Sparkasse in Höhe von 57 000 € zum Schleuderpreis zunächst zwangsverwaltet später zwangsversteigert. Ein unbelastestes Grundstück wurde, trotz fehlender Grundbucheintragung, auf Antrag der Sparkasse zwangsversteigert.
Von Düsseldorf aus bewarb ich mich um einen Arbeitsplatz im öffentlichen Dienst und unterstütze meinen Ehemann bei der Ausübung seiner selbständigen Tätigkeit als Kommunikations- und Motivationstrainer.
Die Bedrohungen von staatlicher Seite aus hörten auch in Düsseldorf nicht auf, so dass wir im März 2015 keinen anderen Ausweg sahen, als Deutschland zu verlassen. Wir flüchteten nach Belgien. Dort machten uns Behördenvertreter und Vertreter von Menschenrechtsorganisationen klar, dass von belgischer Seite weder Hilfe noch Schutz zu erwarten seien und wir an den deutschen Staat gebunden sind. Nach unserer Rückkehr aus Belgien informierten wir per E-mail den Generalbundesanwalt. Eine direkte Antwort erhielten wir nicht. Jedoch meldete sich plötzlich im April das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, bei dem ich mich in der Vergangenheit bereits erfolglos beworben hatte und bot mir eine Stelle als Juristin an. Die Kontaktaufnahme erfolgte per E-mail und telefonisch. Nach dem Bewerbungsgespräch erhielt ich kurzfristig eine fernmündliche Zusage und wurde auch per E-mail unterrichtet. Eine weitere schriftliche Zusage in Papierform erfolgte nicht.
Vom 18. Mai bis Ende Juni 2015 war ich als Juristin bei der oberen Bundesbehörde dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) in Köln beschäftigt. In Aussicht gestellt wurde mir eine Tätigkeit im Bereich Mehrgenerationenhäuser. Tatsächlich begann meine Tätigkeit im Referat 207 beim Internationalen Jugendfreiwilligendienst. Mir wurden, anders als angekündigt, nicht unverzüglich berufliche Schulungen bzw. Fortbildungen angeboten, obwohl ich mich wiederholt danach erkundigte. Trotzdem erstellte ich dank meiner Eigeninitiative Bescheide und arbeitete selbständig. Auch meldete ich mich bei der Online-Lernplattform des Öffentlichen Dienstes an, um meine Kenntnisse im Zuwendungs- und Haushaltsrecht zu erweitern.
Aufgrund der mangelhaften personellen Einarbeitung war ich gezwungen, mich bei beruflichen Fragen an den Sachgebietsleiter als direkten Vorgesetzten zu wenden.
Das wiederholte unverschämte Verhalten des Vorgesetzten mir gegenüber wertete ich als sexuelle Belästigung und als Erniedrigung.
Ich besprach die Vorkommnisse mit meinem Ehemann.
Vertrauensvoll wendete ich mich an die Personalabteilung und Referatsleitung des Bundesamtes. Es fanden am 24.06.2015 mehrere Gespräche statt.
Nachweise der Gespräche und der Gründe liegen schriftlich vor.
Ich teilte mit, dass ich nicht um jeden Preis und schon gar nicht unter Aufgabe meiner Würde als Frau beruflich tätig sein werde. Ein Referatswechsel innerhalb des Hauses wurde mir in Aussicht gestellt. Ich beantragte bis zur Klärung der Angelegenheit Urlaub, der mir bis zum 26.06.2015 (Freitag) gewährt wurde. Am 29.06.2015 (Montag) sollte ein Gespräch stattfinden mit der Personalabteilung des Bundesamtes. Statt eines Gesprächstermins erhielt ich am 27.06.2015 (Samstag) das Kündigungsschreiben ohne nähere Angaben, gefertigt während meines Urlaubs und mit der Aufforderung zur Rücksendung meines Transponders. Die Probezeit hätte am 30.06.2015 geendet.
Spezialisiert war ich auf den Gebieten Asyl- und Flüchtlingsrecht sowie Aufenthaltsrecht. Mein Ehemann hat mich bei der Führung der Kanzlei unterstützt.
Wir haben in Deutschland keinen Wohnsitz. Unser letzter Wohnsitz, den wir nach unserer Flucht verloren haben, war in Düsseldorf.
Hier in Belgien haben wir ein Haus gemietet, das wir jetzt wegen der Ausweisung verlassen müssen.
1. Wir möchten nicht als unfreiwillige Obdachlose in Deutschland ankommen. Wir wollen nicht, wie in der Vergangenheit, um unser Existenzminimum kämpfen. Es wird an Art. 6 Abs. 1 GG erinnert, der uns als Familie schützen soll.
Von der für uns zuständigen Fachstelle für Wohnungsnotfälle in Düsseldorf erhielten wir am 19.07.2017 durch eine EURES-Beraterin, Frau Witte, folgende Auskunft:"Ich habe mit Frau Schumacher von der Zentralen Fachstelle für Wohnungsnotfälle gesprochen. Bitte melden Sie sich persönlich dort. Es kann jedoch nicht sicher gestellt werden, dass Sie als Famile zusammen untergebracht werden. Das Kind bleibt bei der Mutter. Frau Schumacher sagte mir, dass die Unterkünfte 7 Gehmin. auseinander liegen. Hierbei handelt es sich um eine Notunterkunft, Ihr Fall ist ein Notfall."
Wir selbst haben parallel per E-mail Kontakt zum Amt für soziale Sicherung in Düsseldorf aufgenommen. Wir erhielten die Antwort, dass wir als Familie zunächst getrennt untergebracht würden.
2. Wir sind ein nach deutschem Recht verheiratetes Paar mit seinem ehelichen Kind. Es liegt kein triftiger Grund vor, uns als Familie zu trennen. Nicht für einen Tag.
In Belgien haben wir im Dezember 2015 Asyl beantragt. Man hat unsere Familie nicht getrennt, sondern selbstverständlich am selben Tag eine gemeinsame Unterkunft zur Verfügung gestellt.
Wenn die Achtung und der Schutz von Familie für Asylbewerber in der europäischen Hauptstadt Brüssel gilt, dann muss dies auch für uns als deutsche Staatsbürger in Deutschland gelten.
Eine Trennung unserer Familie, egal für welchen Zeitraum, würde einen schwerwiegenden Eingriff in Art. 6 GG bedeuten.
3. In der Vergangenheit (2015) hat uns das Amt für Wohnungsnotfälle in Düsseldorf eine gemeinsame Unterkunft, bei einem Verlust der Wohnung in Aussicht gestellt, eventuell in einem Hotel oder anderweitig. Auf keinen Fall sollte unsere Familie getrennt werden.
Es muss Unterkünfte für Familien geben, die zum Beispiel bei einem Brand oder anderer Katastrophe ihre Wohnung verloren haben. Deshalb wenden wir uns an die zuständige Stellen, bevor wir Belgien verlassen.
4. Wir möchten die Zusicherung, dass unsere Tocher uns nicht weggenommen wird, weil wir staatliche Hilfe beantragen, gerade um unsere Tochter zu schützen.
5. Einer der Gründe, warum wir Deutschland 2015 verlassen haben ist, dass Deutschland, durch das Jugendamt, uns unser Kind wegnehmen wollte, weil wir ALG II beantragt haben und Strafanzeige beim Generalbundesanwalt gestellt haben. Das Jobcenter Düsseldorf hat uns jegliche Hilfe verweigert. Wir mussten mit unserer Tochter im Winter ohne Heizung, Strom und warmes Wasser leben, trotz aller möglichen Hilfeersuchen von unserer Seite.
Es lief das Eilverfahren vor dem LSG NRW.
Der Richter wollte nicht entscheiden, um zu vermeiden, dass wir vor dem Bundesverfassungsgericht Beschwerde einlegen können. Wir haben mehrmals eine Entscheidung verlangt.
In dem Verhalten (totale Verweigerung des Existenzminimums, selbst eines Kostenvorschusses) des deutschen Staates, vertreten durch seine Exekutive und Judikative (Jobcenter, SG Düsseldorf, LSG NRW) bestand ein offensichticher Vertoß gegen die gängige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Davor im Juli desselben Jahres, 2015, hat eine andere Kammer des LSG NRW das Jobcenter verpflichtet zur Zahlung der Strom- und Gaskosten zzgl. Mietkosten (Aktenzeichen L 7 AS 887/15 B ER u.a.). Im Beschluss des LSG hat das Gericht klar ausgeführt: Zu einem Haushalt mit einem Kind gehören Strom, Heizung und warmes Wasser. Im August desselben Jahres hat das Jobcenter uns trotzdem jegliche Gewährung von Hilfe verweigert mit demselben Argument, welches das Jobcenter im Juli dem Gericht präsentiert hat und mit dem es gescheitert ist. Die damalige Ministerpräsidentin des Landes NRW, Kraft, war informiert. Der Bürgermeister der Stadt Düsseldorf war auch informiert. Keiner wollte uns helfen.
Wir haben vorgesprochen bei dem LKA NRW (Hauptkommissar Michael Brack und einer Kollegin). Keiner wollte uns helfen.
6. Deshalb sind wir aus Deutschland geflüchtet und haben in Belgien Asyl beantragt (Protokoll 24), auf Empfehlung der Europäischen Kommission und des cabinets von Theo Francken. Die Adresse haben wir damals bei der deutschen Botschaft von Herrn Verteidigungsattaché Matzken erhalten.
Weil eine Fortsetzung des Asylverfahrens für uns immer gefährlicher wurde, hat man uns geraten, das Verfahren bei Seite zu lassen und uns als EU-Bürger arbeitsuchend zu melden.
7. Wir haben dann als demandeur d´emploi (Arbeitsuchende) in Belgien im August 2016 die carte E erhalten. Wir haben uns aktiv um Arbeit bemüht. Ich, Adonis Böving, hatte einen Vertrag mit dem CPAS (Sozialamt der Wallonie), diesen erfüllt und noch am 12.06.2017 bei einer Beurteilung 5/5 Punkte (excellent) erhalten. Ich, Ricarda Böving, habe am 29.05.2017 in Brüssel den selor test, Voraussetzung um im öffentlichen Dienst arbeiten zu können, erfolgreich abgelegt. Unsere Tochter, 10 Jahre, besuchte seit Januar 2016 die dritte und vierte Klasse der école primaire (IND Charleroi), bevor sie diese wegen ihrer sehr guten Leistungen übersprungen hat und zu diesem Schuljahresende in die sechste Klasse versetzt wurde.
Das Cpas hat Zahlung der Leistungen für Juli eingestellt, ohne vorherige Ankündigung, ohne Bescheid. Die Einstellung der Zahlung erfolgte, bevor dass office des étrangers uns seine Entscheidung bekannt gemacht hat. Wir konnten auf keine Ersparnisse zurückgreifen. Wir haben weder in Belgien noch in Deutschland Familie.
Jetzt müssen wir zurück nach Deutschland.
Als wir feststellten, dass wir in Belgien trotz unserer Qualifikation und Integration nicht willkommen waren, geschweige denn unsere Sicherheit in Charleroi nicht mehr gewährleistet war, wollten wir nicht länger in Belgien bleiben und Ris (Revenu d'intégration sociale) beziehen. Deswegen hatten wir der deutschen Botschaft damals unsere Rückkehrabsicht mitgeteilt, bevor Belgien jetzt unseren Aufenthalt zurückgezogen hat.
Zu unserer Historie:
Meine engagierte und erfolgreiche berufliche Tätigkeit, bei der mich mein Ehemann unterstützte, führte zu erheblichen Schwierigkeiten mit Behörden und Kreditinstitut. Wir wurden bedroht und bis in den privaten Bereich hinein durch Behörden angegriffen, bis hin zu Strafanzeigen durch den Landrat des Kreises Borken, Chef der Ausländerbehörde und Leiter der Polizeibehörde.
Schließlich mussten wir aus Furcht um unsere Existenz die Kanzlei schließen und zogen nach Düsseldorf. Unsere Immobilie, ein Dreifamilienhaus, wurde wegen eines Darlehens bei der Sparkasse in Höhe von 57 000 € zum Schleuderpreis zunächst zwangsverwaltet später zwangsversteigert. Ein unbelastestes Grundstück wurde, trotz fehlender Grundbucheintragung, auf Antrag der Sparkasse zwangsversteigert.
Von Düsseldorf aus bewarb ich mich um einen Arbeitsplatz im öffentlichen Dienst und unterstütze meinen Ehemann bei der Ausübung seiner selbständigen Tätigkeit als Kommunikations- und Motivationstrainer.
Die Bedrohungen von staatlicher Seite aus hörten auch in Düsseldorf nicht auf, so dass wir im März 2015 keinen anderen Ausweg sahen, als Deutschland zu verlassen. Wir flüchteten nach Belgien. Dort machten uns Behördenvertreter und Vertreter von Menschenrechtsorganisationen klar, dass von belgischer Seite weder Hilfe noch Schutz zu erwarten seien und wir an den deutschen Staat gebunden sind. Nach unserer Rückkehr aus Belgien informierten wir per E-mail den Generalbundesanwalt. Eine direkte Antwort erhielten wir nicht. Jedoch meldete sich plötzlich im April das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, bei dem ich mich in der Vergangenheit bereits erfolglos beworben hatte und bot mir eine Stelle als Juristin an. Die Kontaktaufnahme erfolgte per E-mail und telefonisch. Nach dem Bewerbungsgespräch erhielt ich kurzfristig eine fernmündliche Zusage und wurde auch per E-mail unterrichtet. Eine weitere schriftliche Zusage in Papierform erfolgte nicht.
Vom 18. Mai bis Ende Juni 2015 war ich als Juristin bei der oberen Bundesbehörde dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) in Köln beschäftigt. In Aussicht gestellt wurde mir eine Tätigkeit im Bereich Mehrgenerationenhäuser. Tatsächlich begann meine Tätigkeit im Referat 207 beim Internationalen Jugendfreiwilligendienst. Mir wurden, anders als angekündigt, nicht unverzüglich berufliche Schulungen bzw. Fortbildungen angeboten, obwohl ich mich wiederholt danach erkundigte. Trotzdem erstellte ich dank meiner Eigeninitiative Bescheide und arbeitete selbständig. Auch meldete ich mich bei der Online-Lernplattform des Öffentlichen Dienstes an, um meine Kenntnisse im Zuwendungs- und Haushaltsrecht zu erweitern.
Aufgrund der mangelhaften personellen Einarbeitung war ich gezwungen, mich bei beruflichen Fragen an den Sachgebietsleiter als direkten Vorgesetzten zu wenden.
Das wiederholte unverschämte Verhalten des Vorgesetzten mir gegenüber wertete ich als sexuelle Belästigung und als Erniedrigung.
Ich besprach die Vorkommnisse mit meinem Ehemann.
Vertrauensvoll wendete ich mich an die Personalabteilung und Referatsleitung des Bundesamtes. Es fanden am 24.06.2015 mehrere Gespräche statt.
Nachweise der Gespräche und der Gründe liegen schriftlich vor.
Ich teilte mit, dass ich nicht um jeden Preis und schon gar nicht unter Aufgabe meiner Würde als Frau beruflich tätig sein werde. Ein Referatswechsel innerhalb des Hauses wurde mir in Aussicht gestellt. Ich beantragte bis zur Klärung der Angelegenheit Urlaub, der mir bis zum 26.06.2015 (Freitag) gewährt wurde. Am 29.06.2015 (Montag) sollte ein Gespräch stattfinden mit der Personalabteilung des Bundesamtes. Statt eines Gesprächstermins erhielt ich am 27.06.2015 (Samstag) das Kündigungsschreiben ohne nähere Angaben, gefertigt während meines Urlaubs und mit der Aufforderung zur Rücksendung meines Transponders. Die Probezeit hätte am 30.06.2015 geendet.
Es folgten die oben bereis dargelegten Verfahren, die schließlich zu unserer Flucht führten.
Heute nach 19 Monaten Exil:
Wir wollen die Aufnahme als Familie und eine gemeinsame Bleibe, von der wir aus gemeinsam, als Familie, weitere existenzsichernde Schritte unternehmen werden.
Die Stadt Düsseldorf will unsere Familie, wenn überhaupt, zunächst getrennt unterbringen. Wir möchten als Familie eine gemeinsame Unterbringung und nicht, auch nicht für einen Tag, getrennt wohnen.
Wir möchten auch nicht in einer Unterkunft mit suchtkranken Menschen landen.
Es kann aus unserer Notsituation, welche wir in Deutschland vorfinden würden, keine vollendete Tatsache geschaffen werden, die Trennung einer Familie.
Höchste Priorität:
Bevor wir nach Deutschland zurückkehren, muss uns zugesichert werden, dass wir als Familie (beide Elternteile mit ihrer Tochter) gemeinsam und zusammen leben können.
Wir sehen unsere Geschichte unter dem Aspekt des institutionellen Rassismus.
Samstag, 8. Juli 2017
Statement zur wahren Zivilcourage 2017
Ich habe jahrelang als Rechtsanwältin für Menschenrechte in Deutschland gearbeitet. Weil ich davon ausging, dass es möglich ist, Streitigkeiten ums Recht mit rechtsstaatlichen Mitteln zu klären und Ansprüche auf dem Rechtsweg durchsetzen zu können.
Bis zu dem Zeitpunkt, an dem der Staat, vertreten durch Behörden und Gerichte, also Exekutive und Judikative, mir aufzeigten, dass eine Durchsetzung des Rechts nur möglich ist, wenn der Staat seine Übermacht behält.
Dass man persönlich bekämpft wird, wenn man Erfolg hat, war mir bis dahin nicht bekannt.
Bis zu dem Zeitpunkt, an dem der deutsche Staat, Europa und die USA, in mir als intellektuelle Revolutionärin eine Gefahr sahen. Bis zu dem Entschluss, nicht nur meine Arbeit, sondern unser "Privatleben" und die Menschen, die mich unterstützen, zu bekämpfen. Mit den primitivsten Mitteln und durch Zerstörung unserer bürgerlichen Existenz. Bis hin zur Vergewaltigung des Gundgesetzes.
Wenn der Staat sich entschieden hat, seine Gegner mit unrechtsstaatlichen Mitteln zu bekämpfen, dann existiert auch kein Rechtsstaat mehr.
Dann erkennt man, manchmal ist es notwendig, auf die Straße zu gehen, Steine zu werfen, Autos anzuzünden, radikal zu sein. Manchmal ist es notwendig, einem Bundeskanzler eine Ohrfeige zu verpassen, wie Beate Klarsfeld es getan hat.
Dann erkennt man, Pack muss man Pack nennen.
Wenn der Staat Pack ist, muss man ihn auch so nennen. Und Polizisten sind Vertreter dieses Packs, seine Exekutive.
Dann erkennt man, Angst ist dein Feind.
Dann erkennt man, dass man stolz sein muss, wenn man für seine Überzeugung verurteilt wird.
Dann erkennt man, dass alle Mittel erlaubt sind, um rechtliche Ansprüche durchzusetzen, wenn notwendig auch mit Gewalt.
Dann erkennt man, dass es feige ist, die Leute, die Straßenkampf auf brutale Weise bertreiben, zu verurteilen. In der Realität ist der Staat um vieles mehr brutaler, radikaler und zerstörerischer, als die Leute auf der Straße.
Dann weiß man, warum die Leute auf dein Leid und auf das Leiden der Welt, erzeugt durch imperialistische Staaten, nicht reagieren.
Sie reagieren nicht, weil es ihnen an Energie fehlt; oder, weil sie ausgelautgt sind von ihrer täglichen Arbeit?
Nein, sie reagieren nicht, weil sie Mittäter sind.
Sobald man auf die Verbrechen seines Peinigers, den Staat, mit adäquaten Mitteln reagiert und zurückschlägt , werden diese Leute, die zuvor nicht reagieren konnten oder wollten, aktiv. Sie werden genug Energie haben, um Dich zu verteufeln und zu verfluchen. Das ist ihr "coming out".
Ohne das System, in dem sie "leben", zu verurteilen, denn es ist ja "ihr" Rechtsstaat.
Und im Grunde leben sie nicht, denn sie leiden an kollektiver Depression.
Bis zu dem Zeitpunkt, an dem der Staat, vertreten durch Behörden und Gerichte, also Exekutive und Judikative, mir aufzeigten, dass eine Durchsetzung des Rechts nur möglich ist, wenn der Staat seine Übermacht behält.
Dass man persönlich bekämpft wird, wenn man Erfolg hat, war mir bis dahin nicht bekannt.
Bis zu dem Zeitpunkt, an dem der deutsche Staat, Europa und die USA, in mir als intellektuelle Revolutionärin eine Gefahr sahen. Bis zu dem Entschluss, nicht nur meine Arbeit, sondern unser "Privatleben" und die Menschen, die mich unterstützen, zu bekämpfen. Mit den primitivsten Mitteln und durch Zerstörung unserer bürgerlichen Existenz. Bis hin zur Vergewaltigung des Gundgesetzes.
Wenn der Staat sich entschieden hat, seine Gegner mit unrechtsstaatlichen Mitteln zu bekämpfen, dann existiert auch kein Rechtsstaat mehr.
Dann erkennt man, manchmal ist es notwendig, auf die Straße zu gehen, Steine zu werfen, Autos anzuzünden, radikal zu sein. Manchmal ist es notwendig, einem Bundeskanzler eine Ohrfeige zu verpassen, wie Beate Klarsfeld es getan hat.
Dann erkennt man, Pack muss man Pack nennen.
Wenn der Staat Pack ist, muss man ihn auch so nennen. Und Polizisten sind Vertreter dieses Packs, seine Exekutive.
Dann erkennt man, Angst ist dein Feind.
Dann erkennt man, dass man stolz sein muss, wenn man für seine Überzeugung verurteilt wird.
Dann erkennt man, dass alle Mittel erlaubt sind, um rechtliche Ansprüche durchzusetzen, wenn notwendig auch mit Gewalt.
Dann erkennt man, dass es feige ist, die Leute, die Straßenkampf auf brutale Weise bertreiben, zu verurteilen. In der Realität ist der Staat um vieles mehr brutaler, radikaler und zerstörerischer, als die Leute auf der Straße.
Dann weiß man, warum die Leute auf dein Leid und auf das Leiden der Welt, erzeugt durch imperialistische Staaten, nicht reagieren.
Sie reagieren nicht, weil es ihnen an Energie fehlt; oder, weil sie ausgelautgt sind von ihrer täglichen Arbeit?
Nein, sie reagieren nicht, weil sie Mittäter sind.
Sobald man auf die Verbrechen seines Peinigers, den Staat, mit adäquaten Mitteln reagiert und zurückschlägt , werden diese Leute, die zuvor nicht reagieren konnten oder wollten, aktiv. Sie werden genug Energie haben, um Dich zu verteufeln und zu verfluchen. Das ist ihr "coming out".
Ohne das System, in dem sie "leben", zu verurteilen, denn es ist ja "ihr" Rechtsstaat.
Und im Grunde leben sie nicht, denn sie leiden an kollektiver Depression.
Freitag, 8. Januar 2016
Den Splitter im fremden Auge, aber nicht den Balken im eigenen sehen
Mein Kommentar vom 6. Januar 2016 auf Facebook zum Post meiner ehemaligen Arbeitgeberin, Bundesministerin für "Familie" etc. bezüglich den sexuellen "Übergriffen" in Köln:
Rechtsassessorin Ricarda Clara Emmi Boeving : "Es ist widerlich und abscheulich, dieses Statement auf Ihrer Seite, Manuela Schwesig , zu lesen. #Sexistische Diskriminierung in der eigenen Bundesbehörde in #Köln wird totgeschwiegen. Einer Mitarbeiterin, die sich wehrt und beschwert bei der Personalabteilung, wird gekündigt. Den Splitter im fremden Auge, aber nicht den Balken im eigenen sehen. Persönliche Briefe an Sie, Frau Schwesig als meine ehemalige Arbeitgeberin, werden nicht beantwortet. Hätte ich die #sexuelle #Belästigung hingenommen, wäre mir nicht gekündigt worden, aber unsere Familie wäre zerstört worden, wie es der deutsche Staat seit Jahren versucht. Ein selbstbewusstes und starkes gemischtes Paar, dass seine Rechte durchsetzen will und für die Rechte anderer kämpft, ist unerwünscht in #Deutschland. Nur wenn man akzeptiert, für den Geheimdienst zu arbeiten, sei ein "geregeltes" Leben in Deutschland möglich. Dies gilt auch für die Führung einer Rechtsanwaltskanzlei für #Menschenrechte in Deutschland.
Nicht nur Sie, Frau Schwesig, die gesamte Bundesregierung, deutsche Gerichte, der Generalbundesanwalt, Hannelore Kraft Ministerpräsidentin #NRW und Oberbürgermeister der Stadt Düsseldorf Thomas Geisel, waren die Folter, die wir in Deutschland erleiden mussten, nachweislich bekannt. Diese haben aktiv oder passiv mitgewirkt an der staatlichen Folter. Ein Gespräch in den Räumen des LKA Düsseldorf führte zu nichts. Niemand hat diese staatliche Machtüberschreitung gestoppt. Schlimmer noch. Der deutsche Staat versucht nicht nur, unsere Ehe zu zerstören, sondern unsere gesamte Familie.
Da niemand auf unsere Appelle reagierte, gab es ein persönliches Gespräch in der Staatskanzlei NRW am 14.12.15 und der Generalbundesanwalt wurde durch uns informiert. Reaktion: eine Familie, die dafür kämpft ein menschenwürdiges #Leben in Deutschland zu führen, ohne faule Kompromisse, soll zerrissen werden. Dank einem der Informanten, den es in staatlichen Reihen gibt, konnnten wir diesen Angriff jedoch abwehren. Einziger Ausweg, um diesen absoluten staatlichen Wahnsinn zu stoppen, war die #Flucht ins #Ausland und ein #Asylgesuch dort. Bestätigt wurden die Angaben unseres Informanten durch den Anruf von staatlicher Seite. Kaltblütig teilte man uns mit, wir die Eltern, können sterben, vielmehr würden wir bestraft, indem man unsere Familie auseinanderreißt. Doch zu diesem Zeitpunkt hatten wird bereits unser Asylgesuch gestellt. Dank Gott sind wir zur Zeit in Sicherheit. Dies lässt die deutschen Behörden nicht ruhen und sie versuchen, Einfluss zu nehmen auf unser laufendes #Asylverfahren. Sollte uns tatsächlich etwas passieren, trägt der deutsche Staat die gesamte Verantwortung. http://ricardaboeving.blogspot.be/…/so-geht-die-bundesregie… "
Rechtsassessorin Ricarda Clara Emmi Boeving : "Es ist widerlich und abscheulich, dieses Statement auf Ihrer Seite, Manuela Schwesig , zu lesen. #Sexistische Diskriminierung in der eigenen Bundesbehörde in #Köln wird totgeschwiegen. Einer Mitarbeiterin, die sich wehrt und beschwert bei der Personalabteilung, wird gekündigt. Den Splitter im fremden Auge, aber nicht den Balken im eigenen sehen. Persönliche Briefe an Sie, Frau Schwesig als meine ehemalige Arbeitgeberin, werden nicht beantwortet. Hätte ich die #sexuelle #Belästigung hingenommen, wäre mir nicht gekündigt worden, aber unsere Familie wäre zerstört worden, wie es der deutsche Staat seit Jahren versucht. Ein selbstbewusstes und starkes gemischtes Paar, dass seine Rechte durchsetzen will und für die Rechte anderer kämpft, ist unerwünscht in #Deutschland. Nur wenn man akzeptiert, für den Geheimdienst zu arbeiten, sei ein "geregeltes" Leben in Deutschland möglich. Dies gilt auch für die Führung einer Rechtsanwaltskanzlei für #Menschenrechte in Deutschland.
Nicht nur Sie, Frau Schwesig, die gesamte Bundesregierung, deutsche Gerichte, der Generalbundesanwalt, Hannelore Kraft Ministerpräsidentin #NRW und Oberbürgermeister der Stadt Düsseldorf Thomas Geisel, waren die Folter, die wir in Deutschland erleiden mussten, nachweislich bekannt. Diese haben aktiv oder passiv mitgewirkt an der staatlichen Folter. Ein Gespräch in den Räumen des LKA Düsseldorf führte zu nichts. Niemand hat diese staatliche Machtüberschreitung gestoppt. Schlimmer noch. Der deutsche Staat versucht nicht nur, unsere Ehe zu zerstören, sondern unsere gesamte Familie.
Da niemand auf unsere Appelle reagierte, gab es ein persönliches Gespräch in der Staatskanzlei NRW am 14.12.15 und der Generalbundesanwalt wurde durch uns informiert. Reaktion: eine Familie, die dafür kämpft ein menschenwürdiges #Leben in Deutschland zu führen, ohne faule Kompromisse, soll zerrissen werden. Dank einem der Informanten, den es in staatlichen Reihen gibt, konnnten wir diesen Angriff jedoch abwehren. Einziger Ausweg, um diesen absoluten staatlichen Wahnsinn zu stoppen, war die #Flucht ins #Ausland und ein #Asylgesuch dort. Bestätigt wurden die Angaben unseres Informanten durch den Anruf von staatlicher Seite. Kaltblütig teilte man uns mit, wir die Eltern, können sterben, vielmehr würden wir bestraft, indem man unsere Familie auseinanderreißt. Doch zu diesem Zeitpunkt hatten wird bereits unser Asylgesuch gestellt. Dank Gott sind wir zur Zeit in Sicherheit. Dies lässt die deutschen Behörden nicht ruhen und sie versuchen, Einfluss zu nehmen auf unser laufendes #Asylverfahren. Sollte uns tatsächlich etwas passieren, trägt der deutsche Staat die gesamte Verantwortung. http://ricardaboeving.blogspot.be/…/so-geht-die-bundesregie… "
Nach den widerwärtigen Übergriffen in #Köln brauchen wir keine Verhaltensregeln für Frauen. Die Täter müssen ihr Verhalten ändern und konsequent zur Verantwortung gezogen werden.
Mittwoch, 11. November 2015
So geht die Bundesregierung mit selbstbewussten Frauen um, die für sie arbeiten, sich aber nicht erniedrigen lassen?!
Mein Schreiben an Bundesministerin Schwesig als ehemalige Arbeitgeberin und
an Bundeskanzlerin Merkel:
Rechtsassessorin
Ricarda Böving
Düsseldorf
Vorab per E-mail
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Manuela Schwesig - persönlich -
Glinkastraße 24
10117 Berlin
Zur vorläufigen Kenntnisnahme
Per E-mail
Bundeskanzleramt
Bundeskanzlerin
Angela Merkel
Willy-Brandt-Straße 1
10557 Berlin
19.10.2015
Sehr geehrte Frau Bundesministerin Schwesig,
Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin Merkel,
ich bin verheiratet, Mutter einer kleinen Tochter, Volljuristin und habe bis August 2012 in eigener Kanzlei als Rechtsanwältin gearbeitet. Spezialisiert war ich auf den Gebieten Asyl- und Flüchtlingsrecht sowie Aufenthaltsrecht. Meine engagierte und erfolgreiche berufliche Tätigkeit, bei der mich mein Ehemann unterstützte, führte zu erheblichen Schwierigkeiten mit Behörden und Kreditinstitut. Wir wurden bedroht und bis in den privaten Bereich hinein durch Behörden angegriffen, bis hin zu Strafanzeigen durch den Landrat des Kreises Borken, Chef der Ausländerbehörde und Leiter der Polizeibehörde.
Schließlich mussten wir aus Furcht um unsere Existenz die Kanzlei schließen und zogen nach Düsseldorf. Unsere Immobilie, ein Dreifamilienhaus, wurde wegen eines Darlehens bei der Sparkasse in Höhe von 57 000 € zum Schleuderpreis zunächst zwangsverwaltet später zwangsversteigert. Ein unbelastetes Grundstück wurde, trotz fehlender Grundbucheintragung, auf Antrag der Sparkasse zwangsversteigert.
Von Düsseldorf aus bewarb ich mich um einen Arbeitsplatz im öffentlichen Dienst und unterstütze meinen Ehemann bei der Ausübung seiner selbständigen Tätigkeit als Kommunikations- und Motivationstrainer.
Die Bedrohungen von staatlicher Seite aus hörten auch in Düsseldorf nicht auf, so dass wir im März 2015 keinen anderen Ausweg sahen, als Deutschland zu verlassen. Wir flüchteten nach Belgien. Dort machten uns Behördenvertreter und Vertreter von Menschenrechtsorganisationen klar, dass von belgischer Seite weder Hilfe noch Schutz zu erwarten seien und wir an den deutschen Staat gebunden sind. Nach unserer Rückkehr aus Belgien informierten wir per E-mail den Generalbundesanwalt. Eine direkte Antwort erhielten wir nicht. Jedoch meldete sich plötzlich im April das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, bei dem ich mich in der Vergangenheit bereits erfolglos beworben hatte und bot mir eine Stelle als Juristin an. Die Kontaktaufnahme erfolgte per E-mail und telefonisch. Nach dem Bewerbungsgespräch erhielt ich kurzfristig eine fernmündliche Zusage und wurde auch per E-mail unterrichtet. Eine weitere schriftliche Zusage in Papierform erfolgte nicht.
Vom 18. Mai bis Ende Juni 2015 war ich als Juristin bei der oberen Bundesbehörde dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) in Köln, das Ihnen, Frau Bundesministerin, direkt unterliegt, beschäftigt. In Aussicht gestellt wurde mir eine Tätigkeit im Bereich Mehrgenerationenhäuser. Tatsächlich begann meine Tätigkeit im Referat 207 beim Internationalen Jugendfreiwilligendienst. Mir wurden, anders als angekündigt, nicht unverzüglich berufliche Schulungen bzw. Fortbildungen angeboten, obwohl ich mich wiederholt danach erkundigte. Trotzdem erstellte ich dank meiner Eigeninitiative Bescheide und arbeitete selbständig. Auch meldete ich mich bei der Online-Lernplattform des Öffentlichen Dienstes an, um meine Kenntnisse im Zuwendungs- und Haushaltsrecht zu erweitern.
Aufgrund der mangelhaften personellen Einarbeitung war ich gezwungen, mich bei beruflichen Fragen an den Sachgebietsleiter als direkten Vorgesetzten zu wenden.
Das wiederholte unverschämte Verhalten des Vorgesetzten mir gegenüber wertete ich als sexuelle Belästigung und als Erniedrigung.
Ich besprach die Vorkommnisse mit meinem Ehemann.
Vertrauensvoll wendete ich mich an die Personalabteilung und Referatsleitung des Bundesamtes. Es fanden am 24.06.2015 mehrere Gespräche statt.
Nachweise der Gespräche und der Gründe liegen schriftlich vor.
Ich teilte mit, dass ich nicht um jeden Preis und schon gar nicht unter Aufgabe meiner Würde als Frau beruflich tätig sein werde. Ein Referatswechsel innerhalb des Hauses wurde mir in Aussicht gestellt. Ich beantragte bis zur Klärung der Angelegenheit Urlaub, der mir bis zum 26.06.2015 (Freitag) gewährt wurde. Am 29.06.2015 (Montag) sollte ein Gespräch stattfinden mit der Personalabteilung des Bundesamtes. Statt eines Gesprächstermins erhielt ich am 27.06.2015 (Samstag) das Kündigungsschreiben ohne nähere Angaben, gefertigt während meines Urlaubs und mit der Aufforderung zur Rücksendung meines Transponders. Die Probezeit hätte am 30.06.2015 geendet.
So geht die Bundesregierung mit selbstbewussten Frauen um, die für sie arbeiten, sich aber nicht erniedrigen lassen?
Bis heute habe ich keine Stellungnahme zu den Vorkommnissen vom Bundesamt für Familie (!) und zivilgesellschaftliche Aufgaben erhalten. Daher wähle ich diesen Weg und sehe Sie in der Verantwortung.
Ich erwarte eine schriftliche Stellungnahme und verbleibe
Hochachtungsvoll
Ricarda Böving
Rechtsassessorin
_______________________
Bis heute keine Reaktion
an Bundeskanzlerin Merkel:
Rechtsassessorin
Ricarda Böving
Düsseldorf
Vorab per E-mail
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Manuela Schwesig - persönlich -
Glinkastraße 24
10117 Berlin
Zur vorläufigen Kenntnisnahme
Per E-mail
Bundeskanzleramt
Bundeskanzlerin
Angela Merkel
Willy-Brandt-Straße 1
10557 Berlin
19.10.2015
Sehr geehrte Frau Bundesministerin Schwesig,
Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin Merkel,
ich bin verheiratet, Mutter einer kleinen Tochter, Volljuristin und habe bis August 2012 in eigener Kanzlei als Rechtsanwältin gearbeitet. Spezialisiert war ich auf den Gebieten Asyl- und Flüchtlingsrecht sowie Aufenthaltsrecht. Meine engagierte und erfolgreiche berufliche Tätigkeit, bei der mich mein Ehemann unterstützte, führte zu erheblichen Schwierigkeiten mit Behörden und Kreditinstitut. Wir wurden bedroht und bis in den privaten Bereich hinein durch Behörden angegriffen, bis hin zu Strafanzeigen durch den Landrat des Kreises Borken, Chef der Ausländerbehörde und Leiter der Polizeibehörde.
Schließlich mussten wir aus Furcht um unsere Existenz die Kanzlei schließen und zogen nach Düsseldorf. Unsere Immobilie, ein Dreifamilienhaus, wurde wegen eines Darlehens bei der Sparkasse in Höhe von 57 000 € zum Schleuderpreis zunächst zwangsverwaltet später zwangsversteigert. Ein unbelastetes Grundstück wurde, trotz fehlender Grundbucheintragung, auf Antrag der Sparkasse zwangsversteigert.
Von Düsseldorf aus bewarb ich mich um einen Arbeitsplatz im öffentlichen Dienst und unterstütze meinen Ehemann bei der Ausübung seiner selbständigen Tätigkeit als Kommunikations- und Motivationstrainer.
Die Bedrohungen von staatlicher Seite aus hörten auch in Düsseldorf nicht auf, so dass wir im März 2015 keinen anderen Ausweg sahen, als Deutschland zu verlassen. Wir flüchteten nach Belgien. Dort machten uns Behördenvertreter und Vertreter von Menschenrechtsorganisationen klar, dass von belgischer Seite weder Hilfe noch Schutz zu erwarten seien und wir an den deutschen Staat gebunden sind. Nach unserer Rückkehr aus Belgien informierten wir per E-mail den Generalbundesanwalt. Eine direkte Antwort erhielten wir nicht. Jedoch meldete sich plötzlich im April das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, bei dem ich mich in der Vergangenheit bereits erfolglos beworben hatte und bot mir eine Stelle als Juristin an. Die Kontaktaufnahme erfolgte per E-mail und telefonisch. Nach dem Bewerbungsgespräch erhielt ich kurzfristig eine fernmündliche Zusage und wurde auch per E-mail unterrichtet. Eine weitere schriftliche Zusage in Papierform erfolgte nicht.
Vom 18. Mai bis Ende Juni 2015 war ich als Juristin bei der oberen Bundesbehörde dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) in Köln, das Ihnen, Frau Bundesministerin, direkt unterliegt, beschäftigt. In Aussicht gestellt wurde mir eine Tätigkeit im Bereich Mehrgenerationenhäuser. Tatsächlich begann meine Tätigkeit im Referat 207 beim Internationalen Jugendfreiwilligendienst. Mir wurden, anders als angekündigt, nicht unverzüglich berufliche Schulungen bzw. Fortbildungen angeboten, obwohl ich mich wiederholt danach erkundigte. Trotzdem erstellte ich dank meiner Eigeninitiative Bescheide und arbeitete selbständig. Auch meldete ich mich bei der Online-Lernplattform des Öffentlichen Dienstes an, um meine Kenntnisse im Zuwendungs- und Haushaltsrecht zu erweitern.
Aufgrund der mangelhaften personellen Einarbeitung war ich gezwungen, mich bei beruflichen Fragen an den Sachgebietsleiter als direkten Vorgesetzten zu wenden.
Das wiederholte unverschämte Verhalten des Vorgesetzten mir gegenüber wertete ich als sexuelle Belästigung und als Erniedrigung.
Ich besprach die Vorkommnisse mit meinem Ehemann.
Vertrauensvoll wendete ich mich an die Personalabteilung und Referatsleitung des Bundesamtes. Es fanden am 24.06.2015 mehrere Gespräche statt.
Nachweise der Gespräche und der Gründe liegen schriftlich vor.
Ich teilte mit, dass ich nicht um jeden Preis und schon gar nicht unter Aufgabe meiner Würde als Frau beruflich tätig sein werde. Ein Referatswechsel innerhalb des Hauses wurde mir in Aussicht gestellt. Ich beantragte bis zur Klärung der Angelegenheit Urlaub, der mir bis zum 26.06.2015 (Freitag) gewährt wurde. Am 29.06.2015 (Montag) sollte ein Gespräch stattfinden mit der Personalabteilung des Bundesamtes. Statt eines Gesprächstermins erhielt ich am 27.06.2015 (Samstag) das Kündigungsschreiben ohne nähere Angaben, gefertigt während meines Urlaubs und mit der Aufforderung zur Rücksendung meines Transponders. Die Probezeit hätte am 30.06.2015 geendet.
So geht die Bundesregierung mit selbstbewussten Frauen um, die für sie arbeiten, sich aber nicht erniedrigen lassen?
Bis heute habe ich keine Stellungnahme zu den Vorkommnissen vom Bundesamt für Familie (!) und zivilgesellschaftliche Aufgaben erhalten. Daher wähle ich diesen Weg und sehe Sie in der Verantwortung.
Ich erwarte eine schriftliche Stellungnahme und verbleibe
Hochachtungsvoll
Ricarda Böving
Rechtsassessorin
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