Mittwoch, 28. Februar 2018

Statement zum Rassismus

Rassismus ist verbunden mit einer Rassenideologie, die davon ausgeht, dass der eine Mensch dem anderen Menschen überlegen ist.
Das Opfer von Rassismus ist dem Rassisten unterlegen, in allen Lebensbereichen und mit allen diskriminierenden und mitunter brutalen Konsequenzen.

In heutiger Zeit können nur Institutionen diese Macht ausüben und nicht ein Penner mit einem Bier auf der Parkbank. Dieser Mensch, der Beschimpfungen im Alltag ausstößt, ist suchtkrank, mit sich selbst überfordert und behandlungsbedürftig. 
Ebenso Fußballfans, welche auf dem Weg zum oder direkt im Stadion Beleidigungen grölen.  
Hier sprechen wir nicht von Rassisten. Wir nehmen diese geistig armen Menschen nicht ernst. Psychische Erkrankungen sind nicht immer sofort ersichtlich, sie können aber gefährlich sein.

Wenn Rassismus im Alltag, im privaten Bereich keine psychische Erkrankung wäre, hieße es zu akzeptieren, dass der Diskriminierte tatsächlich unterlegen ist.
In diese Richtung zu kämpfen, bedeutet, wie für ein Tier zu kämpfen.
Das heißt, der Mensch als überlegenes Wesen, sieht das Tier nicht als gleichwertig an, sondern ist ihm gegenüber lediglich fair, tolerant. 
Er vergisst als Mensch nie, wer der Herr ist. Er akzeptiert das dem Instinkt folgenden Tier als seinen treuen Begleiter, dressiert es und möchte es "schützen". Er möchte nicht nur seinen eigenen Hund schützen, sondern auch andere fremde Tiere.
Deshalb gibt es Tierschutzvereine. 
Herrchen und Frauchen haben Macht über ihren Hund, können ihn anleinen, ihm Futter geben oder dies verweigern. Hier stimmt das Über- und Unterordnungsverhältnis zwischen Herr und Hund.
  
Ein solches Verhältnis ist in unserer Gesellschaft nur in Institutionen (Behörde, Gericht, Polizei etc.) möglich.
Als vollziehende Gewalt nehmen Behörden öffentliche Aufgaben wahr. Sie erlassen Bescheide, die im Extremfall die Existenz von Menschen zerstören können. 
Das Über- und Unterordnungsverhältnis ist klar definiert.
Institutionen können aus rassistischen Gründen handeln, siehe Cointelpro.

Macht ausüben kann auch ein psychisch Kranker, der einen anderen Menschen in seiner Gewalt hat. Er übt rechtswidrig Macht aus, ist gefährlich und bestimmt über das Leben seines Opfers. 
Das macht aus ihm aber keinen Rassisten. 
Er ist krank, bedarf einer medizinischen Behandlung. Gegebenenfalls muss die Sicherungsverwahrung angeordnet werden.

Wenn ein "harmloser" Privatmensch bei einem phänotypisch anders Aussehenden eine Ausweiskontrolle vornehmen will, ist dieser Privatmensch ernst zu nehmen?
Ganz anders sieht es aus bei einem Polizisten, dem Mensch in Uniform, der racial profiling betreibt. 
Hier kann die Weigerung, seinen Ausweis vorzulegen, tödlich sein.

Das ist institutioneller Rassismus. Alles andere sind psychische Erkrankungen.

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