Mittwoch, 11. November 2015

So geht die Bundesregierung mit selbstbewussten Frauen um, die für sie arbeiten, sich aber nicht erniedrigen lassen?!

Mein Schreiben an Bundesministerin Schwesig als ehemalige Arbeitgeberin und
an Bundeskanzlerin Merkel:

Rechtsassessorin
Ricarda Böving

Düsseldorf

Vorab per E-mail
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Manuela Schwesig - persönlich -
Glinkastraße 24
10117 Berlin

Zur vorläufigen Kenntnisnahme
Per E-mail
Bundeskanzleramt
Bundeskanzlerin
Angela Merkel
Willy-Brandt-Straße 1
10557 Berlin


19.10.2015

Sehr geehrte Frau Bundesministerin Schwesig,
Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin Merkel,
ich bin verheiratet, Mutter einer kleinen Tochter, Volljuristin und habe bis August 2012 in eigener Kanzlei als Rechtsanwältin gearbeitet. Spezialisiert war ich auf den Gebieten Asyl- und Flüchtlingsrecht sowie Aufenthaltsrecht. Meine engagierte und erfolgreiche berufliche Tätigkeit, bei der mich mein Ehemann unterstützte, führte zu erheblichen Schwierigkeiten mit Behörden und Kreditinstitut. Wir wurden bedroht und bis in den privaten Bereich hinein durch Behörden angegriffen, bis hin zu Strafanzeigen durch den Landrat des Kreises Borken, Chef der Ausländerbehörde und Leiter der Polizeibehörde.
Schließlich mussten wir aus Furcht um unsere Existenz die Kanzlei schließen und zogen nach Düsseldorf. Unsere Immobilie, ein Dreifamilienhaus, wurde wegen eines Darlehens bei der Sparkasse in Höhe von 57 000 € zum Schleuderpreis zunächst zwangsverwaltet später zwangsversteigert. Ein unbelastetes Grundstück wurde, trotz fehlender Grundbucheintragung, auf Antrag der Sparkasse zwangsversteigert.
Von Düsseldorf aus bewarb ich mich um einen Arbeitsplatz im öffentlichen Dienst und unterstütze meinen Ehemann bei der Ausübung seiner selbständigen Tätigkeit als Kommunikations- und Motivationstrainer.
Die Bedrohungen von staatlicher Seite aus hörten auch in Düsseldorf nicht auf, so dass wir im März 2015 keinen anderen Ausweg sahen, als Deutschland zu verlassen. Wir flüchteten nach Belgien. Dort machten uns Behördenvertreter und Vertreter von Menschenrechtsorganisationen klar, dass von belgischer Seite weder Hilfe noch Schutz zu erwarten seien und wir an den deutschen Staat gebunden sind. Nach unserer Rückkehr aus Belgien informierten wir per E-mail den Generalbundesanwalt. Eine direkte Antwort erhielten wir nicht. Jedoch meldete sich plötzlich im April das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, bei dem ich mich in der Vergangenheit bereits erfolglos beworben hatte und bot mir eine Stelle als Juristin an. Die Kontaktaufnahme erfolgte per E-mail und telefonisch. Nach dem Bewerbungsgespräch erhielt ich kurzfristig eine fernmündliche Zusage und wurde auch per E-mail unterrichtet. Eine weitere schriftliche Zusage in Papierform erfolgte nicht.
Vom 18. Mai bis Ende Juni 2015 war ich als Juristin bei der oberen Bundesbehörde dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) in Köln, das Ihnen, Frau Bundesministerin, direkt unterliegt, beschäftigt. In Aussicht gestellt wurde mir eine Tätigkeit im Bereich Mehrgenerationenhäuser. Tatsächlich begann meine Tätigkeit im Referat 207 beim Internationalen Jugendfreiwilligendienst. Mir wurden, anders als angekündigt, nicht unverzüglich berufliche Schulungen bzw. Fortbildungen angeboten, obwohl ich mich wiederholt danach erkundigte. Trotzdem erstellte ich dank meiner Eigeninitiative Bescheide und arbeitete selbständig. Auch meldete ich mich bei der Online-Lernplattform des Öffentlichen Dienstes an, um meine Kenntnisse im Zuwendungs- und Haushaltsrecht zu erweitern.
Aufgrund der mangelhaften personellen Einarbeitung war ich gezwungen, mich bei beruflichen Fragen an den Sachgebietsleiter als direkten Vorgesetzten zu wenden.
Das wiederholte unverschämte Verhalten des Vorgesetzten mir gegenüber wertete ich als sexuelle Belästigung und als Erniedrigung.
Ich besprach die Vorkommnisse mit meinem Ehemann.
Vertrauensvoll wendete ich mich an die Personalabteilung und Referatsleitung des Bundesamtes. Es fanden am 24.06.2015 mehrere Gespräche statt.
Nachweise der Gespräche und der Gründe liegen schriftlich vor.
Ich teilte mit, dass ich nicht um jeden Preis und schon gar nicht unter Aufgabe meiner Würde als Frau beruflich tätig sein werde. Ein Referatswechsel innerhalb des Hauses wurde mir in Aussicht gestellt. Ich beantragte bis zur Klärung der Angelegenheit Urlaub, der mir bis zum 26.06.2015 (Freitag) gewährt wurde. Am 29.06.2015 (Montag) sollte ein Gespräch stattfinden mit der Personalabteilung des Bundesamtes. Statt eines Gesprächstermins erhielt ich am 27.06.2015 (Samstag) das Kündigungsschreiben ohne nähere Angaben, gefertigt während meines Urlaubs und mit der Aufforderung zur Rücksendung meines Transponders. Die Probezeit hätte am 30.06.2015 geendet.
So geht die Bundesregierung mit selbstbewussten Frauen um, die für sie arbeiten, sich aber nicht erniedrigen lassen?
Bis heute habe ich keine Stellungnahme zu den Vorkommnissen vom Bundesamt für Familie (!) und zivilgesellschaftliche Aufgaben erhalten. Daher wähle ich diesen Weg und sehe Sie in der Verantwortung.
Ich erwarte eine schriftliche Stellungnahme und verbleibe
Hochachtungsvoll
Ricarda Böving
Rechtsassessorin


 

_______________________

Bis heute keine Reaktion